Beitrag von / Posted by Chris (salsa.at) (p50899C0E.dip0.t-ipconnect.de 80.137.156.14) on 14 00, 2006 at 18:13:23:
In Reply to: Ritmo Latino zu ? was ist Ritmo Caliente? posted by Alex on 14 00, 2006 at 17:13:47:
Das Lokal heisst jetzt Ritmo Caliente.
Es ist nicht pleite und auch die Besitzer haben nicht gewechselt - sondern:
Ein Salsero aus dem Raum Ulm hat sich diesen Begriff gesichert (als Wortmarke eintragen lassen), obwohl dieser eine "beschreibende Bezeichnung" ist.
Eine münchner Tanzschule die diesen Begriff schon seit vielen Jahren verwendet konnte ihn aus genau diesem Grunde gar nicht erst anmelden.
Da wurde anscheindend mit zweierlei Recht gemessen.
Der Ulmer Salsero lässt nun aber anscheinend allen Leuten, die den Begriff verwenden, teure Anwaltsschreiben zukommen.
Ich kenne die Betreiber des Ritmo persönlich und
bin traurig, dass den Leuten solche wirklich unnötigen Probleme gemacht werden. Das Ganze hätte man sicherlich auch ohne Androhungen von Strafe etc. lösen können.
Wegen dieses recht dreisten, zumindest aber unkollegialen Verhaltens überlegen wir übrigens, ihn aus allen Salsa-Webseiten, Tanzschullisten etc. von salsa.at / salsatecas.de / salsapictures.com / salsa-deutschland.de usw. zu entfernen; was zumindest dann passieren wird, wenn noch mehr in dieser Richtung passiert oder gar uns wegen Meinungsäusserungen, Stellungnahmen in dieser Sache etc. ähnliches angedroht würde.
Dreist finde ich das Ganze vor allem deshalb, weil viel länger als der Ulmer verwendet ja eine Tanzschule in München diesen Begriff.
Daher könnten die Münchner theoretisch jederzeit die Löschung dieser Wortmarke veranlassen, da der Eintragung dieser Wortmarke anscheinend mangelhafte Recherchen vorhergingen, wie ja eben genau die Tatsache zeigt, dass der Begriff zum Zeitpunkt der Anmeldung ja nicht vom Anmelder sondern vorher schon von einer in der süddeutschen Salsa-Szene sehr bekannten Tanzschule verwendet wurde; und genau das muss man ja durch Recherchen ausschliessen, wenn man eine Marke anmeldet, um zu verhindern, dass sie nicht später wieder auf Antrag gelöscht werden kann.
Denn: nicht wer zuerst anmeldet hat das Recht daran, sondern wer es zuerst im geschäftlichen Verkehr verwendet. (Grund, u.a.: Sonst könnte jeder z.B. einen Begriff anmelden, um anschliessend eine Webseite die den Begriff als Domain verwendet, einzukassieren).
Da könnte man noch einiges mehr zu schreiben, ich halte mich hier aber bewusst zurück.
Viele Grüsse,
Chris
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